Hausordnung

Gern sind wir Gastgeber und möchten Ihnen einen angenehmen Aufenthalt ermöglichen. Um dies zu erreichen bitten wir Sie und alle Gäste des Hauses um Unterstützung und Beachtung der folgenden Punkte:

  1. Essenszeiten im Bildungsgut Schmochtitz (BG Schmochtitz) sind:
    Frühstück von 8:00-9:00 Uhr,            
    Mittagessen von 12:00-13:00 Uhr,
    Kaffeetrinken von 14:30-16:00 Uhr,                  
    Abendessen von 18:00-19:00 Uhr.
    Abweichungen sind mit dem Haus im Voraus abzusprechen.
  2. Das Mitbringen von Getränken für den Tagungs- und Gesellschaftsbereich ist grundsätzlich nicht erlaubt.
  3. Im Gesellschaftsraum der Scheune ist um 0:30 Uhr Ausschankschluss, 1:00 Uhr wird diese vom Personal abgeschlossen. Abweichungen sind mit dem Haus im Voraus abzusprechen.
  4. Auf die Einhaltung der Nachtruhe von 22:00-7:00 Uhr sowie auf die Mittagsruhe von 13:00-14:00 Uhr ist zu achten.Auch am Tag ist auf die anderen Gäste Rücksicht zu nehmen.
  5. Die Fenster und Türen der Seminar- und Übernachtungsräume sind vor dem endgültigen Verlassen zu schließen, das Licht ist auszuschalten und die Heizung auf „1“ zu stellen.
  6. Es besteht ein generelles Rauchverbot in allen Gebäuden des BG Schmochtitz. Polizei- und Feuerwehreinsätze sind bei einem Fehlalarm, sofern dies vorsätzlich oder fahrlässig geschieht, kostenpflichtig und werden auf den Verursacher umgelegt.
  7. Tiere dürfen grundsätzlich nicht mitgebracht werden.
  8. Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sowie der Präventionsordnung des BG Schmochtitz sind einzuhalten.
  9. Offenes Feuer ist nur nach Absprache und Genehmigung an den dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt. Offenes Feuer im Haus ist nicht zulässig. Kerzen sind in der Regel nur in den sakralen Räumen zulässig.
  10. Der Verlust von Zimmer- bzw. Seminarraumschlüsseln sowie die daraus resultierenden Kosten werden in Rechnung gestellt.
  11. Die gekennzeichneten Park- und Stellflächen stehen den Gästen des Hauses zur Verfügung. Im gesamten Gelände gilt die StVO. Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt), Fahrrädern usw. auf dem Gelände des BG Schmochtitz wird nicht gehaftet.
  12. Die Begehung des Parks erfolgt auf eigene Gefahr.
  13. Für die Mülltrennung stehen in allen Häusern entsprechende Behältnisse bereit.
  14. Den Weisungen der Hausleitung des BG Schmochtitz und der beauftragten Mitarbeitenden ist Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung der Hausordnung bzw. bei Nichtbefolgung der Anweisungen kann die sofortige Beendigung des Aufenthaltes einzelner Teilnehmer oder der ganzen Gruppe durch die Leitung des BG Schmochtitz angeordnet werden. Für alle daraus entstehenden Kosten oder Schäden haftet der Vertragspartner.

 Bautzen, 25.02.2022

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